Mittlere Speicheranlagen und Beihilfen
Wie gestaltet sich die Förderung von mittleren Speicheranlagen (≥ 51 kWh bis maximal 1000 kWh) im Jahr 2024? (Stand Anfang Q3 2024)

Rahmenbedingungen der Förderung
Welche Voraussetzungen muss ein sogenannter "Batteriespeicher" erfüllen, um 2024 noch förderfähig zu sein?
- ≥ 51 bis 1.000 kWh NETTO-Speicherkapazität.
- Es handelt sich um eine Neuanlage oder
- eine gebrauchte Anlage (second use – muss aber billiger sein, als eine neue Anlage) oder
- eine Erweiterung zu einer bestehende Anlage, wobei die Gesamtkapazität inklusive der Erweiterung ≥ 51kWh sein muss.
- Der Speicher muss mindestens 75% der jährlichen Energie aus der direkt angeschlossenen, erneuerbaren Energieerzeugungsanlage beziehen (Stichwort: SPOT-Markt).
- Fähigkeit zur Einbindung in ein Energiemanagementsystem und zur Kommunikation mit anderen Komponenten des Energiesystems.
- Möglichkeit der externen Ansteuerung (zum Beispiel Vorgabe der Lade- oder Entladeleistung) über eine Kommunikationsschnittstelle.
- Bestätigung der Kenntnis und Einhaltung der technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR).
Förderfähige Kosten
- Investitionskosten für die Speicheranlage
- Verkabelung und Verrohrung
- Einbindung in ein Gesamtsystem
- Lade- und Regelungsmanagement
- Planungskosten und andere immaterielle Leistungen im Ausmaß von bis zu 10 % der materiellen umweltrelevanten Investitionskosten
Ausmaß der Förderung
- Maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten
- € 150 je kWh pauschal (inklusive Nachhaltigkeitszuschlag)
- € 10 je kWh extra, falls Projekt in Regionen mit besonderem Schwerpunkt auf Klimaschutz realisiert wird:
- KEM
- KLAR!
- LEADER [Aktionsfeld 4]
- ACHTUNG: keine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass diese kurze Zusammenfassung rein informativen Charakter hat. Bitte kontaktieren Sie im Zuge eines Förderantrages die zuständigen Stellen, um Unklarheiten zu beseitigen.
nicht förderfähig sind zum Beispiel…
- reine Stromerzeugungsanlagen
- nicht-netzdienliche Anlagen (kein Smart Grid oder kein Signalempfang)
- eine Leistungserbringung vor Antragstellung
- etwaige Entsorgungskosten
- Materialrechnungen ohne entsprechende Montagerechnungen
- etc.
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Es ist offiziell!
Wir von Mdrix sind stolz uns nun als Pytes "Authorized Distributor" und als Pytes "Authorized Service Center" bezeichnen zu dürfen!

Heute, 26.6.24, Strompreis-Wahnsinn!
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